Klangfeld Elbe Moritzburg Heufeld
Vermietung von Licht- und Tontechnik in Dresden und Umgebung
DE
EN

hide


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGB der Firma Klangfeld GbR - Kramer, Matthes, Hirsch (im Folgenden Klangfeld GbR genannt)
Stand: 09.06.2021 – Alle Früheren sind ungültig!

Download der AGB als pdf.

  1. Allgemeines
    1. Diese AGB bilden die Grundlage aller Angebote und Verträge der Klangfeld GbR als Vermieter und Verkäufer. Diese unterliegen keiner zeitlichen Beschränkung. Eine Anerkennung ist unbedingt nötig.
    2. Änderungen bedürfen immer der Schriftform beider beteiligter Parteien. Die AGB gelten auch dann, wenn in den AGB des Mieters oder Käufers gegenteilige Inhalte fixiert sind.
    3. Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Einzige Ausnahme bildet eine ausdrückliche Bezeichnung als Verbindlichkeit.
    4. Verträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn dem Mieter oder Käufer eine Auftragsbestätigung oder der Miet- /Kaufgegenstand vorliegt.

  2. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrages sind alle in der Auftragsbestätigung aufgelistet Gegenstände/Geräte und zur Funktion unbedingt benötigtes Zubehör. Anstelle der genannten können auch Funktionsgleiche geliefert werden.
    2. Veränderungen in Bezug auf technische Eigenschaften, Formen, Farben und/oder Gewicht sind zulässig insofern sich die wesentlichen Eigenschaften der Leistungen nicht ändern und die Änderungen dem Mieter oder Käufer zugemutet werden können.

  3. Mietzeitraum
    1. Beginn und Ende des Mietzeitraums werden im Vertrag festgehalten. Bei einer fehlenden Regelung beginnt der Zeitraum mit dem Eintreffen des Mietgegenstandes beim Mieter und endet mit der Rückgabe an den Vermieter. Bei verspäteter Rückgabe wird jeder weitere angebrochene Tag berechnet.
    2. An-/Ablieferung erfordern eine Terminabsprache. In dem Fall gilt auch ein mündlich vereinbarter Termin als verbindlich.

  4. Mietpreis
    1. Für jede eingegangene Geschäftsbeziehung gilt eine eigene Preisvereinbarung.
    2. Der im Auftrag angegebene Mietpreis ist verbindlich. Sollte dieser nicht enthalten sein, gilt der in der Mietpreisliste entsprechende Betrag.
    3. Die jeweils gültige Preisliste kann ohne Angabe von Gründen und ohne vorherige Ankündigung jederzeit geändert werden.
    4. Bei Rücktritt aus einer Geschäftsbeziehung kann die Klangfeld GbR Rücktrittsforderungen geltend machen. Von Vertragsbeginn aus: ab 14 Tage davor - 25%, ab 7 Tage davor - 50%, ab 1 Tag davor - 100%.

  5. Zahlungsbedingungen
    1. Der Rechnungsbetrag ist bei der Ãœbergabe des Mietgegenstands von der Klangfeld GbR zum Mieter bar zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    2. Zahlungswährung ist Euro, Abweichungen bedürfen der Schriftform. Schecks und Wechsel müssen nicht akzeptiert werden.
    3. Bei berechtigtem Interesse kann die Klangfeld GbR eine Kaution in angemessener Höhe verlangen. Die Kaution wird bei Rückgabe des Artikels erstattet, sofern der Mietgegenstand im vertragsgemäßen Zustand ist und der Mietpreis sowie weitere resultierende Forderungen beglichen wurden. Existieren Rückzahlungsansprüche, können diese mit der Kaution verrechnet werden.
    4. Etwaige rechtskräftige oder unbestrittene Gegenansprüche, Leistungsverweigerungen oder Rückhaltungen bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Klangfeld GbR.
    5. Bei Zahlungsrückständen oder Zweifeln an der Liquidität des Mieters/Käufers können eingeräumte Zahlungsziele widerrufen werden.

  6. Lieferung
    1. Bei nicht fristgerechter Lieferung unsererseits hat der Kunde der Klangfeld GbR eine angemessene Fristverlängerung zuzugestehen.
    2. Für alle Fälle höherer Gewalt, sowie Aussperrung, Streik, Krieg, Betriebs- oder Verkehrsstörungen sowie Verfügungen höherer Hand behält sich die Klangfeld GbR das Recht vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dies geschieht ohne das Recht des Mieters/Käufers auf Schadensersatz. Gleiches gilt für alle Umstände, die das Geschäft unrentabel machen.
    3. Bei Verzögerungen der Gegenpartei kann die Klangfeld GbR nach einer angemessenen Frist frei über den Auftragsgegenstand verfügen.

  7. Haftung
    1. Für eine Absicherung des Mietgegenstandes hat der Mieter zu sorgen. Er haftet während der Mietdauer für auftretende Schäden oder Verlust. Darin eingeschlossen sind auch Schäden durch Wasser, Feuer, Elektrizität, Diebstahl, Wegnahme, Vandalismus und höhere Gewalt. Als schadensersatzpflichtig gilt sowohl der Zeitwert der Mietsache als auch der Mietausfall.
    2. Der Mieter hat den Auftragsgegenstand in ausreichendem Maße zu versichern. Ein Nachweis darüber ist auf Verlangen der Klangfeld GbR vorzulegen.
    3. Schäden, die an Personen oder Sachen durch die Mietsache entstehen entziehen sich der Haftung der Klangfeld GbR. Dies gilt auch für fehlerhafte Bedienung durch den Mieter. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass unsere Beschallungsanlagen in der Lage sind, Pegel zu produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren. Auf Wunsch vermitteln wir einen Dienstleister, der eine solche Messung normgerecht durchführt.

  8. Gewährleistung
    1. Der Vermieter ist für die Funktionsfähigkeit des Auftragsgegenstandes zuständig.
    2. Bei berechtigten Beanstandungen am Mietobjekt kann die Klangfeld GbR nach Wahl den Mangel durch Austausch beseitigen oder den Mieter aus dem Mietvertrag befreien.
    3. Kosten, die durch Fehlersuche am tatsächlich voll funktionstüchtigen Mietgegenstand entstehen, können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
    4. Bei Veränderung oder Bearbeitung der Mietsache durch den Mieter verfallen eventuelle Ansprüche wegen Beanstandungen oder Mängel.
    5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung der Pflichten der Klangfeld GbR gegenüber Verträgen und Gesetzen sind Schadensansprüche durch den Mieter ungültig.
    6. Bei Unmöglichkeit oder Verzug beschränken sich Forderungen des Mieters auf den vertraglich festgelegten Mietpreis oder fehlenden Teilen des Mietobjektes. Ausgenommen davon ist grobes Verschulden seitens der Klangfeld GbR.
    7. Bei leicht fahrlässiger Verletzung der Pflichten der Klangfeld GbR beschränkt sich die Haftung auf die Schäden, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung als Folge vorhersehbar ist.
    8. Beim Verkauf von Gegenständen übernimmt die Klangfeld GbR keine Garantien. Davon ausgenommen sind Garantien vom jeweiligen Hersteller der Gegenstände.

  9. Nutzung des Mietgegenstandes
    1. Der Mieter hat die Mietsache sorgfältig zu behandeln. Der Mietgegenstand ist sauber, ordentlich und in den bei der Übergabe vorhandenen Verpackungen oder Gerätschaften zurückzugeben. Etwaige Bedien- oder Wartungsvorschriften sind strikt zu beachten. Das Mietobjekt ist in seiner Form laut Vertrag zu erhalten. Während des Mietzeitraums ausgefallene Verschleißmittel werden vom Vermieter abgedeckt.
    2. Der Mieter hat sich bei Übergabe des Vertragsgegenstandes vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Dies gilt auch für Vollständigkeit, Mangelfreiheit, Beschädigungen und anderen Veränderungen am Objekt, die nicht der Regel entsprechen. Bei fehlender Beanstandung oder Inspektion wird die Mietsache als fehlerfrei übernommen.
    3. Der Mietvertrag kann bei unsachgemäßen Gebrauch, Aufstellung oder anderem, nicht dem Vertrag entsprechenden, Verhalten fristlos gekündigt werden.
    4. Eine störungs- und vor allem unterbrechungsfreie Stromversorgung in ausreichender Dimensionierung ist vom Mieter unbedingt sicher zu stellen.
    5. Herstellerlogos, Seriennummern, Typenschilder oder andere Kennzeichnungen dürfen vom Mietgegenstand nicht entfernt, verändert, verdeckt oder anderweitig verändert werden. Bei Veränderungen, Um-, An- oder Abbauten an der Mietsache ist eine schriftliche Genehmigung der Klangfeld GbR einzuholen. Auf Verlangen muss der Originalzustand des Gerätes wieder hergestellt werden. Nimmt der Mieter dieses Recht nicht in Anspruch, kann er gegenüber der Klangfeld GbR keinen Aufwendungsanspruch geltend machen. Kann der Mieter den Originalzustand des Mietobjektes nicht mehr herstellen, kann die Klangfeld GbR dem Mieter die entstandenen Aufwendungen dafür in Rechnung stellen.
    6. Bei unsachgemäßem Gebrauch des Mietgegenstandes haftet der Mieter für entstehende Schäden in vollem Umfang.
    7. Der Mieter hat für den gesetzmäßigen und verantwortungsvollen Umgang bzw. Einsatz der Mietsache Sorge zu tragen. Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsvorschriften und sonstige Verordnungen sind einzuhalten. Der Mieter bestätigt durch die Vertragsunterzeichnung die Bedienung des Mietgegenstandes durch technisch geschultes Personal.
    8. Der Mieter haftet für alle den Mietgegenstand betreffenden Komponenten, also auch Zubehör, Anleitungen, Verpackungen und ähnlichem. Bei Beschädigung, Verlust oder andere nicht ordnungsgemäße Zustände wird der Mieter bis in Höhe des Neupreises der Gegenstände belangt.
    9. Entsteht durch den Einsatz des Mietobjektes die Notwendigkeit nach behördlichen Genehmigungen, Auflagen oder anderweitiger Inkenntnissetzung Dritter, so hat der Mieter dies zu beantragen, anzuzeigen oder zu erfüllen. Es besteht kein Anspruch auf Genehmigungsfähigkeit der Mietsache.

  10. Rechte Dritter
    1. Der Mieter verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand frei von Rechten Dritter zu halten. Dies gilt insbesondere für Verpfändungen, Belastungen, Sicherungsübereignung und Pfandrecht.
    2. Das Geltendmachen etwaiger Ansprüche ist der Klangfeld GbR unter Einreichen aussagekräftiger Unterlagen schriftlich mitzuteilen.
    3. Der Mieter/Käufer trägt alle Kosten die aus einer Abwehr der Ansprüche Dritter resultieren.

  11. Eigentumsregelungen
    1. Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen bleibt Handelsware Eigentum der Klangfeld GbR.

  12. Versand
    1. Ein eventueller Versand erfolgt auf Kosten des Mieters/Käufers. Es wird zwar prinzipiell die günstigste Versandart gewählt, es sei den der Mieter/Käufer wünscht eine bestimmte Versandart. Er hat für eine ausreichende Versicherung Sorge zu tragen. Nach Übergabe des Miet-/ Kaufgegenstandes geht das volle Risiko auf den Mieter/Käufer über.
    2. Bei Transporten über Dritte die durch den Mieter/Käufer veranlasst wurden, hat dieser den Transporteur in Haftung zu nehmen.
    3. Gemachte Lieferangaben bei Vermietung/Verkauf von Gegenständen sind nur ungefähre Werte und können abweichen. Für verzögerte Lieferzeiten kann keine Haftung übernommen werden.

  13. Kündigung
    1. Die Kündigung eines befristeten Mietvertrages kann nur aus einem wichtigen Grund erfolgen. Das gilt insbesondere seitens der Klangfeld GbR wenn:
      • eine wesentlich schlechtere wirtschaftliche Lage des Mieters eintritt (Insolvenz, Pfändung, Vergleichsverfahren usw.)
      • eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Gebrauchs des Mietobjektes, trotz angemessener Frist zur Abstellung der Umstände, notwendig werden.
    2. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung kann der überlassene Mietgegenstand auf Kosten des Mieters zurück überführt werden, ohne dass der Mieter daraus Ansprüche erheben kann.
    3. Im Sinne dieser Verfügung, muss der Mieter freien Zugang zu Räumlichkeiten oder Flächen bieten, in denen sich die Mietsache befindet. Unterliegen diese dem Besitz Dritter, tritt der Mieter seinen Herausgabeanspruch gegen den Dritten an die Klangfeld GbR ab. Die Klangfeld GbR nimmt die Abtretung an.

  14. Schlussbestimmungen
    1. Der Ort für sämtliche Erfüllungen und Zahlungsforderungen ist der Sitz der Klangfeld GbR.
    2. Der Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz der Klangfeld GbR. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein vereinbart. Mündliche Absprachen bedürfen der Schriftform um Gültigkeit zu erlangen.